Home
Über uns
Wissen
Produkte
Kontakt

Winterreifenpflicht, Versicherungsschutz und Bußgeld

Seit dem 1. Mai 2006 steht folgender Satz in der Deutschen Straßenverkehrsordnung:
"Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage..."

Diese Formulierung bietet nun natürlich reichlich Spielraum für unterschiedliche Auslegungen. Eine allgemeine Winterreifenpflicht kann hieraus noch nicht abgeleitet werden. Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer "situationsbedingten Winterreifenpflicht".
Ein Verstoß gegen diese Regel hat ein Bußgeld von 20 Euro zur Folge. Kann zudem eine Gefährdung des Straßenverkehrs nachgewiesen werden, werden 40 Euro fällig. Bei einem Unfall mit den falschen Reifen kommt nochmal ein Punkt in Flensburg oben drauf.

Wichtig auch die Frage nach dem Versicherungsschutz.
Die normale Haftpflicht wird durch das Fahren mit den falschen Reifen nicht beeinflusst. Der Kasko-Schutz hingegen schon. Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem Unfall mit Sommerreifen eventuell nicht voll ersetzt werden, wenn die Temperaturen in den Wintermonaten unter sieben Grad fallen. Im Zweifelsfall wird vor einem Gericht entschieden. In Extremfällen (Bsp. in Wintersportgebieten) kann das Fahren mit Sommerreifen im Winter sogar als grobe Fahrlässigkeit eingestuft werden.

Technisch gesehen ist die Situation so: ab sieben Grad verhärtet sich die Gummimischung der Sommerreifen. Dies hat zu Folge: geringere Haftung und ein bis zu 30 Prozent längerer Bremsweg.

Wichtig ist auch die Profiltiefe: während bei Sommerreifen 1,6mm noch so gerade durchgehen können, gilt für Winterreifen eine Mindesttiefe von 4mm bei radialer Bauart und 5mm bei diagonaler Bauart.
 zurück
reifen_euskirchen006001.gif